Ich kann nicht schweigen (1936)

Aus Frühe Texte der Holocaust- und Lagerliteratur 1933 bis 1949
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Angaben zum Werk

Titel Ich kann nicht schweigen
Autor Korodi, Walter (1902-1983)
Genre Erinnerungsbericht

Ausgaben des Werks

Ausgabe von 1936, Zürich
Titel Ich kann nicht schweigen

Erscheinungsort Zürich
Erscheinungsjahr 1936

Auflagenhöhe insgesamt 18.000
Verlegt von Europa Verlag

Publiziert von Korodi, Walter (1902-1983)

Umfang 214 Seiten

Bibliotheksnachweise UBGI-icon.gif UB Gießen (Print-dnb-icon.gif gedruckte Ausgabe)
DNB-icon.gif Deutsche Nationalbibliothek (Online-dnb-icon.gif elektronische Ausgabe)


Zusammenfassung

Der anonym herausgegebene Bericht hat – so der Verlag im Vorwort vom 1. Mai 1936 – zum Ziel, „Irrtümer rechtsradikaler Politik zu bekennen und Anklage gegen den Nationalsozialismus zu erheben“ (o.S.). In der Hauptsache geht es dem mit zwei Asterisken bezeichneten Autor Walter Korodi darum, die nationalsozialistischen Lügen und das Komplott um den Reichstagsbrand 1933 sowie den sogenannten Röhm-Putsch 1934 zu entlarven. Dafür bedient er sich in hohem Maße Auszügen aus Reden führender Nationalsozialisten, Zeitungsausschnitten sowie (Gerichts)-Dokumenten, die die konstruierten Anschuldigungen und Behauptungen etwa von Hitler, Göring und Goebbels widerlegen. Dem Haupttext ist ein Gutachten des Staatsanwalts Dr. E. Zürcher vom 30. März 1936 vorangestellt. Dieser macht darin deutlich, dass der Autor – dessen Name jedoch an keiner Stelle genannt wird – ursprünglich kein politischer Gegner des Nationalsozialismus gewesen sei, sondern vielmehr eng mit dem System verbunden und darin involviert war. Er verbürgt sich dafür, den Autor persönlich zu kennen und betont, „dass der Verfasser seit Ende des Weltkrieges bis Mitte 1935 in Deutschland führend im politischen Kampf an der äussersten Rechten stand und deshalb während der Zeit der Weimarer Republik von den Linksparteien aufs schärfste angefeindet wurde“ (o.S.). Er legt außerdem dar, dass die politische Tätigkeit des Autors eng mit Reichswehr-Kreisen zusammenhing sowie dass er jahrelang Mitarbeiter des „Völkischen Beobachters“ und anderen Organen der nationalsozialistischen Presse war. Aus dem Vorwort des Verlages geht auch hervor, dass der Autor „dem Nationalsozialismus mit zum Siege verhalf“ (o.S.) und bis wenige Monate vor Erscheinen des Berichts „als führendes Parteimitglied tätig war“ (ebd.). Gerade daher, so der Verlag, könne man der Anklage besonderes Gewicht beimessen.

Der Autor betont selbst ebenfalls im Text seine ehemals enge Verbindung zu den Nationalsozialisten. Seine politische Vergangenheit beweise, dass er völlig unverdächtig sei, Verteidiger einer kommunistischen oder sozialdemokratischen Partei zu sein. Ihm sei nur daran gelegen, seine „Ehrenpflicht“ (S. 12) zu erfüllen. Seine Ausführungen beginnt er daher auch mit dem Versprechen, sich freiwillig dem Volksgerichtshof zu stellen, sollte es Herrn Göring gelingen, „die von mir geforderten Dokumente über den angeblichen KPD-‚Aufstand‘ 1933 und über den angeblich geplanten SA-‚Putsch‘ vom 30. Juni 1934 im Original vorzulegen“ (S. 10). Vom Ausland aus rufe er „nach Deutschland Wahrheiten hinein, die der überwiegende Teil des Volkes noch nicht weiss und bisher nicht erfahren konnte, da niemand sprechen darf“ (S.11). Aufräumen will er auch mit der Legende, Hitler wisse von all diesen Geschehnissen nichts: „Hitler weiss alles, und für jedes Geschehen ist er daher mitverantwortlich“ (S. 14, Hervorhebung im Original).

In einem offenen Brief an Göring klagt er diesen an, die Dokumente, die eine kommunistische Verschwörung im Februar 1933 beweisen sollen und deren Resultat der Reichstagsbrand vom 27. auf den 28. Februar 1933 war, gefälscht zu haben. Mit viel Detail- und Insiderwissen belegt er, wie der Plan zur Brandstiftung entstand, aber auch wie dilletantisch er in die Tat umgesetzt und das deutsche Volk getäuscht wurde. Darauf weise allein schon die Tatsache hin, dass Göring nicht in der Lage sei, besagte Dokumente der Öffentlichkeit zur Prüfung vorzulegen. Als Beweis für die nationalsozialistische Inszenierung des Staatsnotstands führt er außerdem auch das gänzlich unauffällige und unverdächtige Verhalten der KPD-Führer vor und in den Tagen nach dem Reichstagsbrand an. So habe sich nicht nur der KPD-Führer Ernst Torgler freiwillig der Polizei gestellt und die Erklärung abgegeben, dass „weder er, noch die KPD mit der Reichstagsbrandstiftung auch nur das geringste zu tun“ (S. 48) gehabt hätten. Die kommunistischen Führer seien auch keineswegs aus Deutschland geflohen, wie es zu erwarten gewesen wäre, wenn sie Mitschuld am Reichstagsbrand trügen. Viel mehr hätten sie seelenruhig Wahlversammlungen abgehalten, „und Herr Torgler geht am Vormittag des Reichtstagsbrandes mit einem grossen Kuchenpaket vom Potsdamerplatz in den Reichstag“ (S. 71). Fast alle kommunistischen Führer hätten in dieser Nacht seelenruhig in ihren Betten geschlafen und sich nicht – wie man ebenfalls hätte erwarten müssen – versteckt gehalten. Dagegen habe Hitlers ungewöhnlich zurückhaltendes Verhalten und die Tatsache, dass man das Verhör des gefassten Brandstifters, dem Holländer Marinus van der Lubbe, dem niederrangigen Kriminalkommissar Heisig überlassen habe und zudem 40 bis 50 weitere Personen bei dem Verhör anwesend gewesen seien, gezeigt, dass er wusste, „dass der brennende Reichstag ein Werk seines Polizeiministers Göring war!“ (S. 55)

Reichspräsident Hindenburg spricht der Autor jedoch von jeder Mitwisserschaft frei. Er sei getäuscht worden und habe das Notstandsgesetz „Zum Schutze von Volk und Staat“ (S. 46) in dem Glauben unterschrieben, dass ein tatsächlicher Staatsnotstand herrsche. Auch die Reichswehr sieht der Autor frei von Schuld. Im Gegenteil führt er aus, dass das Reichswehrministerium von Anfang an Misstrauen gegen die vorgelegten Dokumente gehegt und Untersuchungen eingeleitet habe, an denen auch der Autor selbst beteiligt gewesen sei.

Detailliert zerlegt der Autor auch das Werk von Dr. Ehrt vom Evangelischen Presseverband, der auf Einladung Goebbels ein Buch über den kommunistischen Umsturzversuch geschrieben habe. Dabei habe er aber die geheimnisvollen Dokumente nicht veröffentlichen dürfen und musste zudem den Aussagen Görings und anderen amtlichen Mitteilungen dilletantisch widersprechen und sie so der Lüge überführen. In ähnlicher Weise widerlegt der Autor auch die nationalsozialistische Version der Geschehnisse des 30. Juni 1934. Auch hier sei – wie der Autor gegenüberstellt –, teilweise im gleichen Wortlaut und mit gleicher Begründung wie 1933, eine in Wahrheit nichtexistente Bedrohung heraufbeschworen und als Legitimation für die „Wahnsinnstat vom 30. Juni 1934“ (S. 93) verwendet worden.

In einem offenen Brief an Hitler wirft Korodi diesem vor, die Zügel nicht mehr in der Hand zu halten und den Titel ‚Führer‘ nicht mehr zu Recht zu tragen. Es sei offensichtlich, dass er von den grauenhaften Taten der SA und ihres Führers Ernst Röhm immer schon gewusst habe, aber da dieser ebenso wie etwa auch die SA-Führer Karl Ernst und Edmund Heines als Akteure an den Geschehnissen um den Reichstagsbrand 1933 beteiligt gewesen seien, er nicht habe einschreiten können: „Nichts unternahmen Sie, Herr Reichskanzler, sondern liessen ruhig zu, dass auch im Monat Juni die Exzesse ihrer SA-Führer immer toller wurden und die Empörung der brutal terrorisierten Bevölkerung immer furchtbarer stieg. Aber nicht genug damit. Sie billigten auch die täglichen aufpeitschenden Reden Ihres Propagandaministers Göbbels und seiner Agitatoren“ (S. 101). Auch die immer wieder proklamierte ‚Gräuelhetze der jüdischen Weltpresse‘ sei ein leicht durchschaubarer Versuch, die allzu offensichtlichen und im Ausland wohlbekannten Schandtaten der SA wegzuerklären.

Statt also dem SA-Terror Einhalt zu gebieten, habe Göring mit den Konzentrationslagern ein noch größeres Betätigungsfeld für die SA eingerichtet, „in denen die SA machen durfte, was sie wollte“ (S. 119). Erst im Juni 1934 habe man in einem scheinheiligen Akt die Führung der SA entmachtet. Gleichzeitig habe Hitler in einem unauflösbaren Widerspruch beteuert, sie stehe treu zu ihm. Der Autor kommentiert: „Wie verträgt sich die bis in grauenhafteste Einzelheiten gemachte Schilderung eines ‚im letzten Augenblick niedergeschlagenen SA-Putsches‘ – ‚durch Dezimierung meuternder Divisionen‘ – mit der am Schlusse dieser Anklagerede feierlich gemachten Feststellung, dass Millionen braver SA-Männer und SA-Führer ihrem Führer Treue bewahrten und keine Sekunde wankend wurden?“ (S. 126) Wenn aber nur ein ganz verschwindend kleiner Teil der SA hinter den angeblich hochverräterischen Plänen stünde, wie könne dann ein ‚Staatsnotstand‘ gerechtfertigt werden, „der berechtige, einen ganzen Tag lang und die darauf folgende Nacht SA-Führer und Zivilisten an der Mauer ‚totschiessen‘ zu lassen, und das alles so blitzschnell, dass man sogar Männer aus Versehen ermorden liess, nur weil sie denselben Namen wie Verdächtige trugen!“ (S. 128)

Mit den Methoden der Gestapo setzt sich der Autor ebenfalls auseinander. Er nennt sie – wie auch die KZ – eine „Kulturschande“ (S. 143) und beschreibt die absolute Rechtslosigkeit der durch sie verhafteten Menschen sowie ihre Methoden der seelischen und körperlichen Grausamkeit. Hier wird nun erstmals erkennbar, dass der Autor selbst im Juni 1934 offenbar als Verräter verhaftet und unter anderem zusammen mit einigen SA-Führern – die er jedoch stark verachtet – im Columbia-Haus inhaftiert wurde und zahlreiche Vernehmungen über sich ergehen lassen musste. Sein eigenes Schicksal ist ihm jedoch nur knappe, nebensächliche Bemerkungen wert und die Beschreibungen bleiben durchgehend allgemein.

Ein eigenes Kapitel widmet er dem Leiter der Politischen Polizei, Diels, dem „Schöpfer der Gestapo“ (S. 162). Ihm kam, so der Autor, die Rolle zu, die „Fälscherarbeit“ (S. 166) um den angeblichen KPD-Aufstand nach dem Reichstagsbrand durchzuführen. Für seine Mühen sei er damit belohnt worden, „plötzlich der Chef der gesamten Geheimen Polizei des Dritten Reiches“ (S. 168) zu werden. Auch habe er sich durch die Deponierung seiner Kenntnisse über die Fälschungen im Ausland so abgesichert, dass er im Juni 1934 „nicht erschossen werden konnte und im Dritten Reich auch niemals von irgend jemand angerührt werden kann“ (S. 171). Korodi schildert auch die Methoden der Nationalsozialisten, ausländische Delegationen über die Konzentrationslager zu täuschen. Er beschreibt beispielsweise den Besuch der Engländerin Bothamley im KZ Oranienburg, der sie zu begeisterten Vorträgen über das KZ animiert. Diese Schilderungen seien erst durch die Flucht Gerhart Segers aus dem KZ Oranienburg und seinen Tatsachenbericht über das Schreckenslager konterkariert worden.

In den beiden abschließenden Kapiteln setzt der Verfasser sich mit der Rolle der Reichswehr und den jüdischen Frontkämpfern auseinander. Deutlich wird erneut, wie sehr sich der Autor mit der Wehrmacht identifiziert und dass er in ihr eine Opposition zu SA, SS und der nationalsozialistischen Führung sieht. Am Totensonntag gedenkt der Autor den 12.000 jüdischen Frontsoldaten, die für Deutschland im Ersten Weltkrieg gefallen sind – „Seite an Seite mit ihren Kameraden – ohne Klassen- und Standesunterschied, und – ohne Rassenunterschied“ (S. 200, Hervorhebung im Original). Die Nürnberger Gesetze, deren alleiniger Schöpfer Julius Streicher sei, seien eine Schande. Dieser vertrete jedoch nicht das deutsche Volk. Er erklärt, „dass der grösste Teil des deutschen Volkes mit dem Geiste Streichers und seiner Nürnberger Gesetze nicht das geringste gemein hat […], und ich bin nicht der einzige von den Mitkämpfern Adolf Hitlers, der sich heute zerquälende Vorwürfe macht, jemals in dieser Front gekämpft zu haben und dadurch, ohne es zu wollen, an vielem mitschuldig geworden zu sein“ (S. 202). Das Schweigen der Wehrmacht sei keinesfalls als Billigung zu werten, sondern die Wehrmacht empfinde eine tiefe Abneigung gegen die Partei und ihre Führer. Lediglich Reichswehrminister Blomberg sei in seiner Haltung immer unterwürfiger geworden gegenüber der Parteiführung der NSDAP. Auch sei sein Verhalten während der Vorgänge am 30. Juni 1943 verurteilenswürdig, als er ohne die Mitteilungen von Göring über die Gefahr eines SA-Putsches gründlich überprüfen zu lassen, für die Reichswehr den Alarmzustand habe ausrufen lassen. Dabei hätte es die Reichswehr durchaus in der Hand gehabt, so der Verfasser, das nationalsozialistische Regime im Juli 1934 zu stürzen. Dies habe sie jedoch mit Rücksicht auf die angespannte Wirtschaftslage unterlassen. Besser sei es, das Regime der NSDAP „bis zu einem gründlicheren Grade abwirtschaften zu lassen“ (S. 196). Die Reichswehr sei für diesen Fall bereit, so der Autor. Der Tag werde kommen, so schließt er den Bericht, an dem die Reichswehr die NS-Partei und alle ihre Gliederungen auflösen, „sämtliche Gesetze, die die persönliche Freiheit des einzelnen eingeschränkt haben“ (S. 210,) für rechtsungültig erklären und alle politischen Schutzhäftlinge entlassen sowie die KZ auflösen werde.


Biografie

Walter Korodi (geb. 08.07.1902 in Sächsisch Reen, gest. 1983) wurde als Sohn des Lehrers Lutz Korodi und Therese Hermann in Siebenbürgen geboren. Die Familie gehörte dort zur deutschen Minderheit und siedelte 1904 nach Deutschland über. Korodi wurde 1918 Mitglied des Freikorps Reinhard und später Mitglied des Stahlhelm, einen rechtsgerichteten Verband von Veteranen des Ersten Weltkriegs. Als Journalist in Berlin schrieb Korodi ab Mitte der 1920er Jahre für rechtskonservative und nationalsozialistische Zeitungen wie die „Berliner Börsen-Zeitung“ (BBZ) und den „Reichsboten“ sowie für den „Völkischen Beobachter“.

Ab 1927 trat Korodi im Auftrag des Stahlhelms aggressiv gegen das der Sozialdemokratie nahestehende Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold auf. Er veröffentlichte unter anderem eine Reihe von Schmähschriften gegen das Reichsbanner, die großen Absatz fanden, so etwa 1927 „Fort mit dem Reichsbanner! – Genug mit der Reichswehrhetze!“ oder 1928 „Das Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold“. Anlass für seine Betätigung gegen das Reichbanner war die von Emil Julius Gumbel und Berthold Jacob im Auftrag der Deutschen Liga für Menschenrechte veröffentlichte Broschüre „Deutschlands Geheime Rüstungen“, in der die heimliche Aufrüstung der Reichswehr publik gemacht wurde.

1932 wurde Korodi Leiter der „Nationalen Abwehrstelle gegen bolschewistische Umtriebe“, die der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) nahestand. Dem Machtantritt der Nationalsozialisten stand Korodi zunächst positiv gegenüber, am 1. Mai 1933 trat er selbst in die NSDAP ein. Seine Mitgliedsnummer lautete 2.644.609. Schon bald darauf geriet Korodi jedoch mit den Nationalsozialisten in Konflikt. Im August 1934 wurde er im Rahmen des sogenannten Röhm-Putsches im Berliner Columbia-Haus inhaftiert und aus der Partei ausgeschlossen. Nach seiner Freilassung emigrierte er 1935 in die Schweiz, wo er 1936 anonym das Buch „Ich kann nicht schweigen!“ veröffentlichte. Im Juli 1938 wurde er schließlich ausgebürgert. 1940 veröffentlichte er unter dem Pseudonym Hansjürgen Koehler im Londoner Verlag Pallas Publication das Buch „Inside the Gestapo: Hitler‘s shadow over the world“. Nach den Erkenntnissen des Historikers Rainer Orth handelt es sich bei Teilen dieses Buches jedoch um ein Plagiat eines Manuskriptes, das Heinrich Pfeiffer 1940 beim Pallas-Verlag mit der Bitte um Veröffentlichung eingereicht hatte.

Während des Zweiten Weltkriegs wurde Korodi in Bellechasse im Kanton Fribourg interniert. Bei Kriegsende wurde Korodi aus der Schweiz ausgewiesen. Er lebte und arbeitete in Lörrach und Frankfurt am Main. Seit 1970 war er mit Irene Korodi (geb. 1938) verheiratet.

Quellen:


Werkgeschichte

Im August 1934 wurde Korodi im Rahmen des sogenannten Röhm-Putsches im Berliner Columbia-Haus inhaftiert. Nach seiner Freilassung emigrierte er 1935 in die Schweiz, wo er 1936 anonym das Buch „Ich kann nicht schweigen!“, eine politische Abrechnung mit dem NS-Staat, veröffentlichte.



Bearbeitet von: Charlotte Kitzinger